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BGS e.V.

Der BGS e. V. hat ho­he Qualitätsstandards fest­ge­legt, da gü­te­ge­si­cher­te Sekundärbrennstoffe in Industriefeuerungsanlagen wie Zement- und Kalkwerken so­wie in Großkraftwerken mit­ver­brannt wer­den. Diese Prozesse er­for­dern ho­he Anforderungen an die Schwermetallgehalte, aber auch ei­ne kon­stan­te Produktqualität be­züg­lich der brenn­stoff­spe­zi­fi­schen Eigenschaften. Im Sinne der Vorgaben des BGS e. V. ha­ben gü­te­ge­si­cher­te Sekundärbrennstoffe ei­ne Korngröße ‹ 30 mm und ent­spre­chen hin­sicht­lich der Qualität den fest­ge­leg­ten Schwermetallrichtwerten. Die Einhaltung die­ser Vorgaben wird kon­ti­nu­ier­lich über­wacht. Immissionsschutz Im Rahmen der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen hat der Immissionsschutz ei­ne be­son­de­re Bedeutung. Die Schwermetallrichtwerte des BGS e. V. sind mit dem Instrument der Stoffflussanalyse fest­ge­legt wor­den. Diese Vorgehensweise stellt ei­ne schad­lo­se Verwertung si­cher. Sowohl na­tio­na­le als auch in­ter­na­tio­na­le Emissionsanforderungen wer­den deut­lich unterschritten.